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Krankenhausreform: Qualitäts- und Transparenzverbesserung

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Die GesundheitsministerInnen der Länder und Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach haben ein detailliertes Eckpunktepapier für eine Krankenhausreform verabschiedet. Dieses dient als Grundlage für einen Gesetzesentwurf, der ab dem 1. Januar 2024 umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Klinikschließungen zu vermeiden und eine hochwertige PatientInnenversorgung sicherzustellen. Das neue Gesetz ersetzt das aktuelle Fallpauschalensystem durch Vorhaltepauschalen, die auch bei geringer oder keiner Leistung gezahlt werden und vor allem kleinen Krankenhäusern helfen sollen. Die Qualitätskriterien werden betont, Fallzahlen verlieren an Bedeutung, und Transparenz über angebotene Leistungen und Qualität soll verbessert werden. Quelle Text: Summary Seven Update Quelle Bild: SWR